Pickerl-Überprüfung (§57A-Überprüfung) in 1020 Wien

In unserer Werkstatt übernehmen wir die rasche und sorgfältige Pickerl-Überprüfung für 2-Rad, PKW und LKW bis 3,5 t, 3-Räder, Anhänger bis max. 750 kg sowie auch für Oldtimer.

§57a-Überprüfung in Ihrer Autowerkstatt in Wien

Die Pickerl-Überprüfung nach §57a ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Überprüft werden dabei die Ausrüstung, Beleuchtungs- und Warneinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, das Fahrgestell und die Karosserie, die Reifen und Räder sowie der Motor und die Bremsen.


In Österreich gilt die 3-2-1-Regelung, d.h. bei PKW bzw. Kombi und Anhänger bis zu 3,5 t ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach der Erstanmeldung vorgeschrieben, die zweite nach zwei Jahren und anschließend jährlich. Historisch typisierte Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre, alle anderen Fahrzeuge jährlich überprüft werden.


Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Begutachtung beträgt sechs Monate und beginnt einen Monat vor und endet vier Monate nach der Fälligkeit des in der Plakette eingestanzten Monats. Zu beachten ist, dass diese Toleranzfristen nicht in allen Ländern anerkannt werden, da dort fallweise andere Regelungen gelten. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig zu informieren, wenn Sie mit Ihrem Kfz eine Auslandsreise planen.


Dieser Toleranzzeitraum gilt nicht bei LKW! Bei LKW gilt: 3 Monate vor der Fälligkeit (gestanztes Monat auf der Plakette) kann eine Überprüfung durchgeführt werden.  Überziehungsfrist gibt es keine.

Wir nehmen jederzeit gerne Ihre Terminanfragen zur Pickerl-Überprüfung entgegen! Kontaktieren Sie uns!

§57a Pickerl bei der Kfz-Werkstatt Bärtl